Haben Sie noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen rund ums Sanitätshaus

Was ist eine gesetzliche Zuzahlung, warum muss ich diese leisten?

Die gesetzliche Zuzahlung ist ein Eigenanteil, den Sie bei bestimmten Hilfsmitteln leisten müssen. Sie beträgt in der Regel 10 % des Preises – mindestens 5 €, maximal 10 €. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Ihrer Krankenkasse eingefordert.

Wann muss ich eine Zuzahlung im Sanitätshaus leisten?

Immer dann, wenn ein Hilfsmittel über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird – es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.

Wie kann ich mich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen?

Wenn Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Befreiung gilt immer für das jeweilige Kalenderjahr. Eine rückwirkende Erstattung ist meist nicht möglich.

Kann ich mein Sanitätshaus frei wählen?

Ja! Sie können das Sanitätshaus frei wählen, solange es mit Ihrer Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hat.

Wie viele Kompressionsstrümpfe bekomme ich pro Jahr verschrieben?

Bei medizinisch notwendiger Kompressionstherapie (z. B. bei Venenerkrankungen, Lymphödemen oder Lipödemen) übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel:

  • 2 Paar Kompressionsstrümpfe pro Jahr – ein Tragepaar und ein Wechselpaar

Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse gegen Vorlage eines gültigen Rezepts, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (siehe oben).

Wichtig: Die Verordnung muss jährlich erneuert werden. Bei besonderen medizinischen Indikationen (z. B. akutes Ödem) kann eine zusätzliche Versorgung möglich sein

Kann ich Produkte umtauschen, wenn sie nicht passen?

Ja – nicht benutzte und originalverpackte Ware (ausgenommen Maßanfertigungen oder Hygieneartikel) kann innerhalb von 14 Tagen umgetauscht werden.

Warum lohnt sich der Kauf von Bandagen oder Orthesen im Sanitätshaus?

Bandagen und Orthesen sollten passgenau, bequem und medizinisch wirksam sein – dafür ist eine individuelle Beratung und Anpassung durch Fachpersonal unerlässlich. Genau das bieten wir Ihnen im Sanitätshaus.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Individuelle Beratung durch qualifizierte Fachkräfte

  • Professionelles Ausmessen für optimalen Sitz

  • Vielfalt an Modellen und Marken

  • Sofortanprobe und Anpassung vor Ort

  • Erstattung durch Krankenkassen bei ärztlicher Verordnung

Im Gegensatz zu Onlinekäufen erhalten Sie bei uns keine “Einheitsgröße”, sondern ein medizinisches Produkt, das exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist – für mehr Sicherheit im Alltag, Beruf oder beim Sport.

Fragen zur Verordnung & Rezeptabwicklung

Benötige ich für jedes Hilfsmittel ein Rezept?

Ja, wenn Sie ein medizinisches Hilfsmittel über Ihre gesetzliche Krankenkasse abrechnen möchten, benötigen Sie in der Regel ein gültiges Rezept (Verordnung) von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Für Privatkäufe ist kein Rezept notwendig. Sie können bei uns selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung einkaufen – zum Beispiel bei Wunschversorgungen, Zweitprodukten oder Sondermodellen.

Warum muss ich manchmal mehr als die gesetzliche Zuzahlung bezahlen?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Hilfsmittelpreises (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Verordnung) und ist in der Regel Ihr einziger Eigenanteil.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Kosten entstehen:

  • Sie wünschen ein höherwertiges Produkt (z. B. besonders atmungsaktives Material, zusätzliche Funktionen)

  • Sie entscheiden sich für eine besondere Marke oder Ausführung, die über dem Vertragspreis der Krankenkasse liegt

  • Sie möchten ein Hilfsmittel individuell anpassen oder erweitern

In diesen Fällen leisten Sie eine private Aufzahlung, die wir Ihnen selbstverständlich im Vorfeld transparent erklären.

Wie lange ist mein Rezept für ein Hilfsmittel gültig?

In der Regel 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum – danach verliert es die Abrechnungsfähigkeit mit der Krankenkasse.

Reha-Technik & Hilfsmittelversorgung

Muss ich das Standard-Hilfsmittel der Krankenkasse nehmen?

Nein – Sie können jederzeit ein hochwertigeres Modell wählen und nur die Differenz selbst zahlen.

Kann ich ein Hilfsmittel auch mieten oder privat kaufen?

Ja – viele Hilfsmittel erhalten Sie bei uns auch zur Miete oder zum Privatkauf. Dies ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Sie ein Hilfsmittel nur vorübergehend benötigen (z. B. nach einer OP)

  • Ihre Krankenkasse das Produkt nicht übernimmt

  • Sie ein Zweitgerät für Urlaub, Pflegevertretung oder Notfälle benötigen

Gehört mir das Hilfsmittel?

Das hängt von der Versorgung ab:

Leihhilfsmittel bleiben Eigentum der Krankenkasse. Kaufhilfsmittel (z. B. Einlagen) gehören Ihnen.

Wer ist für Wartung und Pflege des Hilfsmittels zuständig?

Bei Leihhilfsmitteln übernehmen wir das. Für Kaufprodukte beraten wir Sie zur Pflege & Reinigung.

AMPUTATION & PROTHESENVERSORGUNG 

Bieten Sie Beratung und Anpassung für Beinprothesen an?

Ja, unser Sanitätshaus bietet umfassende Beratung und individuelle Anpassung moderner Beinprothesen. Gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrem Orthopädietechniker ermitteln wir die optimale Lösung, abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihre Mobilitätsbedürfnisse.

Welche Hilfsmittel gibt es für Beinamputierte?

Neben Prothesen erhalten Sie bei uns auch Alltagshilfen, Pflegeprodukte für die Stumpfhaut, Gehhilfen sowie orthopädische Zusatzhilfen – alles für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit.

ARTHROSE & GELENKUNTERSTÜTZUNG

Welche Produkte helfen bei Arthrose?

Wir führen spezielle Bandagen und Gelenkschienen, die zur Schmerzlinderung und Stabilisierung bei Arthrose beitragen. Gerne beraten wir Sie zur Auswahl des passenden Hilfsmittels für Knie, Hüfte, Schulter oder Handgelenk.

NACHSORGE BEI BRUSTKREBS

Welche Versorgung bieten Sie nach einer Brustkrebs-Erkrankung an?

In unserem Sanitätshaus erhalten Sie maßgefertigte Brustprothesen, spezielle Prothesen-BHs, Badebekleidung sowie Hilfsmittel zur Lymphödembehandlung. Wir beraten Sie diskret, einfühlsam und kompetent.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ja, in der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten teilweise oder vollständig. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und zeigen auf, wie oft eine Erneuerung möglich ist.

FUSSERKRANKUNGEN & EINLAGEN

Wie komme ich zu neuen orthopädischen Einlagen?

Für eine Versorgung mit Einlagen benötigen Sie ein Rezept vom Orthopäden. Wir fertigen in unserem Haus individuell angepasste Einlagen – auch für spezielle Anforderungen wie Diabetes, Spreizfuß oder Hallux valgus.

Welche Schuhe führen Sie bei Fußproblemen?

Unser Sortiment umfasst Komfort-, Therapie- und Diabetikerschuhe sowie Maßschuhe für komplexe Fußfehlstellungen.

GEHUNFÄHIGKEIT & MOBILITÄTSHILFEN

Welche Gehhilfen und Rollstühle bieten Sie an?

Wir führen ein breites Angebot an Rollatoren, Rollstühlen, Unterarmgehstützen und anderen Mobilitätshilfen – individuell anpassbar für Ihre Bedürfnisse, auch bei neurologischen Erkrankungen oder Lähmungen.